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Hier finden Sie Erklärungen zu Begriffen aus der Finanzwelt. Von A wie ABC-Analyse bis Z wie Zinsen. Besuchen Sie unser Anlageberaterportal unter www.anlageberater.at und erhalten Sie Informationen aus der Finanzwelt. Unser Steuerberaterportal www.steuerberater.at bietet viele Informationen für Steuerberater, Steuerzahler und Steuersparer und Tipps und Tricks zum Steuersparen. Finanzlexikon: frachtfracht Als Fracht, oder Frachtgut, werden irrtümlich Güter bezeichnet, die von entsprechenden Transportmitteln bewegt werden. Eigentlich bedeutet Fracht das vereinbarte Entgelt, das einem Frachtführer zusteht, nachdem er die Warensendung bei dem Empfänger abgeliefert hat. Eine Fautfracht steht dem Frachtführer zu, wenn der Absender nicht oder nur teilweise die Güter dem Frachtführer übergeben kann, sie beträgt 1/3 der regulären Fracht, bzw. in der Schifffahrt gilt die Regelung: Vereinbarte Fracht - Ersatzfracht = Fautfracht |
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