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Finanzlexikon: fracht

fracht

Als Fracht, oder Frachtgut, werden irrtümlich Güter bezeichnet, die von entsprechenden Transportmitteln bewegt werden. Eigentlich bedeutet Fracht das vereinbarte Entgelt, das einem Frachtführer zusteht, nachdem er die Warensendung bei dem Empfänger abgeliefert hat. Eine Fautfracht steht dem Frachtführer zu, wenn der Absender nicht oder nur teilweise die Güter dem Frachtführer übergeben kann, sie beträgt 1/3 der regulären Fracht, bzw. in der Schifffahrt gilt die Regelung: Vereinbarte Fracht - Ersatzfracht = Fautfracht

Den Transport einer Fracht übernehmen Speditionen, die dafür

* Frachtflugzeuge
* Frachtschiffe oder
* LKWs

einsetzen.

Zu einer Fracht gehört ein Frachtbrief, der vom Piloten, oder Fahrer mitgeführt werden muss und bei Bedarf den Zoll- und Polizeibehörden ausgehändigt werden muss.

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